Fachtagung Qualitätssicherung in ambulant betreuten Wohngemeinschaften am 12. Februar in KasselUnter dem Motto "Ambulant betreute Wohngemeinschaften - Qualitätssicherung zwischen Selbstbestimmung und staatlicher Kontrolle" veranstaltet das Bundesmodellprojekt am 12. Februar seine Abschlusstagung. »mehrLeitfaden für AngehörigeDie Behörde für Soziales, Familie,Gesundheit und Verbraucherschutz hat in Zusammenarbeit mit der Alzheimer Gesellschaft Hamburg e.V. einen Leitfaden für Angehörige von Menschen mit Demenz, die sich für das Leben in einer Wohngemeinschaft interessieren, veröffentlicht. »mehrModellprojekt: Qualitätssicherung in ambulant betreuten Wohngemeinschaften für Menschen (nicht nur) mit DemenzAmbulant betreute Wohngemeinschaften für Menschen (nicht nur) mit Demenz etablieren sich bundesweit als eine Alternative zum Pflegeheim. Dabei zeigen sich jedoch enorme (Qualitäts-)Unterschiede, was Konzeption/Konstruktion und Alltagspraxis anbelangt. »mehrTagespauschalen für demenzkranke WG-Bewohner in Berlin eingeführtAb dem 1.9.2005 gelten in Berlin für die Bewohner ambulant betreuter Demenz-WG's Tagespauschalen. Sie ersetzen die Abrechnung nach den Modulen/Leistungskomplexen Nr. 1 bis 16 und werden den Anbietern ambulanter Pflegeleistungen mehrheitlich begrüßt ... »mehr
|
|
Tagespauschalen für demenzkranke WG-Bewohner in Berlin eingeführtAb dem 1.9.2005 gelten in Berlin für die Bewohner ambulant betreuter Demenz-WG's Tagespauschalen. Sie ersetzen die Abrechnung nach den Modulen/Leistungskomplexen Nr. 1 bis 16 und werden den Anbietern ambulanter Pflegeleistungen mehrheitlich begrüßt. Die Freunde alter Menschen bedauern die unterschiedliche Behandlung der Leistungsempfängern in Abhängigkeit vom Wohnort und die fehlende Verknüpfung mit Qualitätsrichtlinien, können sich aber grundsätzlich inhaltlich mit der Pauschalierung arrangieren.
Lesen Sie dazu die Pressemitteilung des Arbeitgeberverbandes im Gesundheitswesen (AVG):
Pressemitteilung:
Pauschale sorgt für mehr Transparenz
AVG* begrüßt Durchbruch bei der Finanzierung von Wohngemeinschaften für Demenzerkrankte
BERLIN (8. August 2005) – Nach monatelangen Verhandlungen haben sich die Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz, Pflegekassen, Pflegekassenverbände sowie Verbände und Leistungserbringer in der Hauptstadt auf eine neue Pauschale für Wohngemeinschaften für an Demenz erkrankte Menschen geeinigt. Diese soll zum 1. September zusätzlich zu den bereits bestehenden 16 Leistungskomplexen eingeführt werden und sieht folgende Vergütung vor: Für die Versorgung und Betreuung von an Demenz erkrankten Pflegebedürftigen ab Pflegestufe II LK 19: 76,51 € und für die Hilfe in Wohngemeinschaften für demente Pflegebedürftige: LK 38 17,51 €. Die Pauschale gilt nur für Wohngemeinschaften, in denen ausschließlich an Demenz erkrankte Menschen leben. Jörn Mohaupt, Geschäftsführer ArbeitgeberVerband im Gesundheitswesen e.V. (AVG), erklärt zu der Einigung:
„Mit der Vereinbarung dürfte endgültig klar gestellt sein, dass diese Wohnform Bestandteil der ambulanten Versorgung ist. Die Idee dieser Wohnform erfährt durch die Vereinbarung eine breite Akzeptanz. Endlich ist eine langfristige Finanzierung für diesen besonderen zu betreuenden Personenkreis gesichert. Mit der Pauschale wird die Versorgung der Betroffenen auf eine akzeptable Finanzzierungsbasis gestellt. Die Kalkulation der Leistungen wird für Kostenträger und Leistungserbringer sicherer. Die Bewohner bekommen mehr Klarheit über die Finanzierung ihrer Leistung. Die bisher sehr aufwendige Berechnung für jeden einzelnen Bewohner entfällt. Somit minimiert sich der Zeitaufwand zur Kalkulation der Leistung erheblich. Die Pauschale leistet einen Beitrag zur praktischen Entbürokratisierung.
Das System der Pauschalen ermöglicht die höchstmöglich Transparenz des Leistungsgeschehens und der Vergütung für die Betroffenen. Bisher war dies den Betroffenen durch die komplexe Kalkulation kaum erklärbar. Jetzt ist für alle Beteiligten klar, was der Dienst leistet und wie vergütet wird.“
|