Freunde alter Menschen e.V.
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Neuigkeiten

Fachtagung Qualitätssicherung in ambulant betreuten Wohngemeinschaften am 12. Februar in Kassel

Unter dem Motto "Ambulant betreute Wohngemeinschaften - Qualitätssicherung zwischen Selbstbestimmung und staatlicher Kontrolle" veranstaltet das Bundesmodellprojekt am 12. Februar seine Abschlusstagung. »mehr

Qualitätssicherung in ambulant betreuten WGs

Leitfaden für Angehörige

Die Behörde für Soziales, Familie,Gesundheit und Verbraucherschutz hat in Zusammenarbeit mit der Alzheimer Gesellschaft Hamburg e.V. einen Leitfaden für Angehörige von Menschen mit Demenz, die sich für das Leben in einer Wohngemeinschaft interessieren, veröffentlicht. »mehr

Modellprojekt: Qualitätssicherung in ambulant betreuten Wohngemeinschaften für Menschen (nicht nur) mit Demenz

Ambulant betreute Wohngemeinschaften für Menschen (nicht nur) mit Demenz etablieren sich bundesweit als eine Alternative zum Pflegeheim. Dabei zeigen sich jedoch enorme (Qualitäts-)Unterschiede, was Konzeption/Konstruktion und Alltagspraxis anbelangt. »mehr

Tagespauschalen für demenzkranke WG-Bewohner in Berlin eingeführt

Ab dem 1.9.2005 gelten in Berlin für die Bewohner ambulant betreuter Demenz-WG's Tagespauschalen. Sie ersetzen die Abrechnung nach den Modulen/Leistungskomplexen Nr. 1 bis 16 und werden den Anbietern ambulanter Pflegeleistungen mehrheitlich begrüßt ... »mehr
 
 

Betreute Wohngemeinschaften

Entwicklung und Perspektiven für pflegebedürftige und/oder demenzkranke alte Menschen

Photo: Beetz

Aktuelle Situation

Ambulant betreute Wohngemeinschaften (meist solche für Menschen mit Demenz) haben ihren Status als exotische Modellprojekte (und häufig leider auch ihre Unschuld) längst verloren. Ungeachtet dessen ist die Vorstellung , was so eine Wohngemeinschaft eigentlich ausmacht und wie sie sozial- und ordnungsrechtlich behandelt wird, immer noch diffus.

Derzeit ist nach wie vor bei allen beteiligten Akteuren des Gesundheits- und Sozialwesens eine große Unsicherheit zu konstatieren, wie solche Wohngemeinschaften einzuordnen sind. Insbesondere die Frage "Heim oder nicht Heim" bewegt die Gemüter der Kostenträger und Aufsichtsbehörden.

Mit der Reform der (ehemaligen) Heimgesetzgebung, deren Verantwortung nunmehr bei den Bundesländern liegt, haben ambulant betreute Wohngemeinschaften Eingang ins gesetzliche Regelwerk gefunden.  Dabei sind sehr unterschiedliche Rahmenbedingungen für die Initiierung solcher Wohnformen herausgekommen.  Nähere Informationen finden Sie auf unserer Website: http://www.wg-qualitaet.de


Zeit und Muße für Beziehungspflege

Zeit und Muße für Beziehungspflege

Typen von Hausgemeinschaften

Grundsätzlich lassen sich bei den derzeit etablierten Wohn-/Hausgemeinschaften drei verschiedene Typen kategorisieren:

 
  • Der stationäre Typus. Hiermit ist die Aufteilung eines Pflegeheims in teilautonome Pflegeeinheiten gemeint, die familienähnlichen Charakter haben (sollen) und sich - möglichst - weitgehend selbst versorgen. Diese Formen unterliegen in jedem Fall der Kontrolle durch die Ordnungsbehörden. Im Fachjargon werden diese Wohngruppen als "Hausgemeinschaften" bezeichnet. In der Regel haben die dortigen Bewohner einen Vertrag, der alle Belange des Lebens regelt (Wohnen, Essen, Betreuung und pflege 
  • Der ambulante Typus mit zentraler Bezugsperson ("Hausmutter"). Hiermit sind Wohngruppen von alten/pflegebedürftigen Menschen gemeint, die sich gemeinsam eine - wenn man so will - Haushälterin anstellen, die als kontinuierliche Ansprechperson (tagsüber) zur Verfügung steht. Bei weniger hilfe- und pflegebedürftigen Bewohnern kann das auch die stundenweise Anwesenheit einer Sozialarbeiterin bedeuten. Darüber hinaus werden Grund- und Behandlungspflegerische Verrichtungen im Rahmen der etablierten Regelversorgung von selbstgewählten ambulanten Diensten erbracht. Exemplarisch für diesen Typus sind die Hausgemeinschaften in Braunschweig, die von "ambet" betreut werden (der "Sozialarbeiter-Typus") oder die "Villa Hittorf" in Münster zu nennen.

  • Der ambulante Typus mit ausschließlicher Versorgung durch ambulante(n) Pflegedienst(e). Die Versorgungsstruktur dieser Wohngemeinschafts-Form orientiert sich am tatsächlichen Pflegebedarf - und den entsprechenden Ansprüchen an die Kostenträger - der einzelnen Mitbewohner. Diese Ansprüche werden "in einen Topf geworfen" und von der Summe wird ambulante Pflege "eingekauft". Es liegt am Geschick der beteiligten Akteure (und häufig am Verhalten des beteiligten Sozialhilfeträgers) wieviel personelle Kapazitäten unterm Strich für die pflegebedürftigen Menschen zur Verfügung stehen. Dieses Modell ist am ehesten zugeschnitten auf bereits erheblich pflegebedürftige/demenzkranke Menschen, die mindestens der Pflegestufe II zugeordnet sind. Dieser Typus wird repräsentiert durch die Pflege-Wohngemeinschaften in Berlin und Bielefeld und Umgebung.
Während die beiden ambulanten Typen sich vornehmlich in der "Personalpolitik" unterscheiden, ist der Unterschied zwischen dem stationären und den ambulanten Typen grundsätzlicher Natur. Als gemeinsamer Nenner darf zwar als Ziel die familienähnliche Struktur und eine an "Normalität" orientierte Organisation des Tagesablaufs gelten, doch sind die gesetzlich geregelten Rahmenbedingungen in ihrer Unterschiedlichkeit gravierend.

Hausarbeit ist Therapeutikum

Hausarbeit ist Therapeutikum!

Hausgemeinschaften im stationären Milieu

Pflegeheime sind in ein umfassendes Regelsystem eingebunden, in dessen Mittelpunkt der Betreiber auf der einen und unterschiedlichste sozial- und ordnungsrechtliche Institutionen auf der anderen Seite stehen ( Pflegekassen, Sozialhilfeträger, Heimaufsichtsbehörde, Gesundheitsämter etc.). Ohne dieses System als solches in Frage stellen zu wollen, gilt es doch zu konstatieren, dass die vielbeschworene Orientierung an den Bedürfnissen der Heimbewohner doch innerhalb dieses Systems häufig auf der Strecke zu bleiben droht. Um nur einige Beispiele zu nennen: Eine "plüschige", gemütliche Ausstattung von Gemeinschaftsräumen ("Wohnzimmern") ist im Rahmen der Heimmindestbauverordnung und des Brandschutzes kaum zu realisieren. Die gemeinschaftliche genutzte (Wohn-)Küche stößt auf vielfältige Barrieren der entsprechenden Hygienebestimmungen. Der "Pflegesatz-Korridor" erlaubt in der Regel keine Personalaussattung, der den Pflege- und Betreuungsbedarfen gerade demenziell erkrankter älterer Menschen ausreichend Rechnung trägt. Selbst die Heimpersonalverordnung kann (auch dies wiederum gerade bei demenzkranken Bewohnern) unter Umständen kontraproduktiv sein, wenn das Pflegekonzept die Priorität bei einer zahlenmäßig höheren Personalausstattung mit nicht-examiniertem Pflegepersonal setzt. (Ein enorm heikles Thema! Gemeint ist die konzeptionell begründete Reduktion von examiniertem Personal zugunsten eines höheren Anteils von z. B. Hauswirtschaftskräften im Rahmen eines "Wohnküchenpflegemodells". Es geht also nicht um die grundsätzliche Außerkraftsetzung der Heimpersonalverordnung!). Last but not least muss auch noch die wenig ausgeprägte Bereitschaft vieler Träger/Betreiber erwähnt werden, sich mit dem Hausgemeinschafts-Modell in der stationären Pflege auseinander zu setzen. Um so mehr ist zu begrüßen, wenn einzelne Betreiber dennoch solche innovativen Pflegemodelle probieren, wie z.B. der Buchen-Hof des ev. Johanneswerks in Bochum.

In den WGs darf man auch seinen Lastern frönen ...

In den WGs darf man auch seinen
Lastern frönen ...

Ambulant betreute Wohngemeinschaften

Ambulant betreute Wohngemeinschaften mit pflegebedürftigen/demenzkranken alten Menschen sind nicht nur relativ junge Gewächse in der Altenpflegelandschaft, sie stellen auch in letzter Konsequenz einen echten Paradigmenwechsel im Verhältnis Pflegeanbieter - Kunde/Patient dar. Wie in der traditionellen ambulanten Pflege im Einzelhaushalt des Patienten bestimmen hier die Wohngemeinschaftsbewohner (bzw. deren Angehörige oder gesetzliche Betreuer:
  • wer Pflege und Betreuung bereitstellt
  • wie Pflege und Betreuung strukturiert sein sollen
  • mit wem die Wohnung geteilt wird (keine "Personenneutralität" wie im Heim)
  • wie die Wohnung ausgestattet wird
  • was gegessen und getrunken wird etc.
Damit ist auch gleichzeitig eine der zentralen Bedingungen solcher ambulant betreuten Wohngemeinschaften angesprochen, nämlich das Vorhandensein engagierter Bewohner bzw. Angehöriger und gesetzlicher Betreuer. Dies vor allem deshalb, weil nur sie Gewähr dafür bieten können, dass das konstituierende Moment einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft - die Ausübung des Wahlrechts hinsichtlich des Pflegeanbieters - erfüllt ist. Damit ist gleichzeitig ein Dilemma angedeutet, in dem sich viele Initiativen zur Etablierung von "Alten-WG´s" befinden. Unter den Initiatoren finden sich nämlich fast immer ambulante Pflegedienste, ohne deren Know-How und Engagement es sicher auch kaum eine der bisher funktionierenden Pflege-Wohngemeinschaften geben würde. Würden diese allerdings die (zukünftigen) Wohngemeinschafts-Bewohner - in welcher Form auch immer - an die Entgegennahme pflegerischer Leistungen von ausschließlich einem Anbieter binden wollen, verlieren sie damit ihren Status und mutieren zum Betreiber. Besonders eklatant wäre die doppelte Funktion als Vermieter und Pflegeanbieter. In diesem Fall hätte der Pflegedienst (ob gewollt oder nicht) ein "Mini-Heim" etabliert; mit allen entsprechenden Konsequenzen (siehe oben).

Die Vorteile der ambulanten Organisationsform

Obwohl grundsätzlich gar nichts gegen die Etablierung von Kleinstheimen mit Hausgemeinschaftscharakter spricht, bieten ambulant versorgte Wohngemeinschaften demgegenüber doch eine Reihe von Vorzügen (für die Nutzer!), die ich im folgenden kurz aufliste:
  • Integration in ein ganz normales Wohnumfeld - kein "Verstecken" der Pflegebedürftigen/Demenzkranken
  • Ausstattung und Tagesabläufe wie in jedem anderen Privathaushalt - bei Bedarf mit entsprechender Wohnraumanpassung
  • Möglichkeit der Beteiligung von pflegebereiten und -fähigen Angehörigen am "Dienstplan" (und damit Kostenreduktion)
  • Beteiligung der Krankenkassen als Kostenträger behandlungspflegerischer Maßnahmen, da sozialrechtlich "eigener Haushalt"
  • Beteiligung der Bewohner an allen relevanten Haushaltstätigkeiten (Kochen, Einkaufen, Reinigung etc.)
  • und vor allem: Deutliche Stärkung der Rolle des Kunden/Patienten in Hinsicht auf Gestaltung der Personalauswahl, der Pflegeabläufe und -prioritäten und des Alltags
Trotz dieser offenkundigen Vorteile von ambulant organisierten kollektiven Pflegemodellen, haben Wohn- oder Hausgemeinschaften für pflegebedürftige/demenzkranke Menschen bislang nicht die Verbreitung erreicht, die entsprechend nahe läge. Verantwortlich dafür sind nach meinen Erfahrungen eine Reihe erschwerender organisatorischer Rahmenbedingungen, die in ihrer Gesamtheit der Organisation einer klassischen stationären Pflegeeinrichtung nicht nachstehen. Zu nennen sind dabei vor allem:
  1. Die Suche nach geeignetem Wohnraum. Große Wohnungen oder Häuser, die den Ansprüchen für eine kollektive Pflegeform genügen, sind auf dem deutschen Wohnungsmarkt eher dünn gesät. Bewährt haben sich Größenordnungen mit 6 bis 8 Pflegebedürftigen, die sowohl unter gruppendynamischen als auch aus betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten anzuraten sind.
  2. Die Organisation des "Kundenkollektivs". Es gilt, Bewohner bzw. Angehörige/gesetzliche Betreuer an einen Tisch zu bringen, die sich über die gemeinschaftliche Nutzung einer Wohnung/eines Hauses verständigen.
  3. Die Suche nach einem oder mehreren Pflegeanbietern, die fachpflegerisch und organisatorisch in der Lage sind, die Wohn-/Hausgemeinschaft zu versorgen.
  4. Die Feststellung des individuellen Pflegebedarfs der einzelnen Bewohner und eine entsprechende Klärung der Ansprüche mit den unterschiedlichen Kostenträgern.
  5. Die Organisation des Personaleinsatzes auf der Grundlage der Gesamteinnahmen durch die WG-Bewohner.
  6. Die kontinuierliche Begleitung des Projekts durch regelmäßige Angehörigen-/Betreuertreffs, Reflexionen mit Mitarbeitern des/der Pflegedienste(s) und allen anderen beteiligten Institutionen.
Die ersten drei Punkte dieser Aufzählung stellen Leistungen dar, die im Rahmen der Regelversorgung nicht refinanzierbar sind. Sie bleiben also - mit den wenigen Ausnahmen der Modellfinanzierungen - an den Organisatoren der Pflege-Wohngemeinschaften hängen. Das bedeutet, daß ein großer Teil des Vorlaufs nur funktioniert, wenn sich zukünftige Bewohner (meist aber deren Angehörige/gesetzliche Betreuer) und oder entsprechende Interessensvertretungen engagieren. Andere Dinge werden von den SozialarbeiterInnen und Pflegedienstleitungen der beteiligten Pflegedienste übernommen (z.B. Kostenklärung).

Die Rolle des Vereins "Freunde alter Menschen e. V."

In Berlin übernimmt der Verein "Freunde alter Menschen" - les petits frères des Pauvres - bei vielen Wohngemeinschaftsinitiativen viele dieser Aufgaben im Vorfeld. Seine Rolle umfaßt dabei drei wesentliche Aspekte in der Konstruktion von "Demenz-WG´s":
  1. Die Rolle als Generalmieter einer geeigneten großen Wohnung. Der Vorteil: Die Wohnungsunternehmen haben nur einen Ansprechpartner, der den gesamten Mietzins entrichtet. Die "Freunde alter Menschen" wiederum vergeben Einzelmietverträge an die interessierten alten Menschen (bzw. deren Betreuer/Angehörige), die den privat genutzten Raum und die anteilige Gemeinschaftsfläche umfassen.
  2. Die Rolle als Organisator und Vermittler zwischen den alten Menschen, ihren Betreuern/Angehörigen und den beteiligten Pflegediensten. Hierbei ist der Status des Vereins als neutrale und nicht von wirtschaftlichen Interessen geleitete Instanz von zentraler Bedeutung für die Anerkennung durch alle Seiten.
  3. Die Rolle als Anwalt der alten Menschen und Kontrollinstanz. Durch regelmäßige Besuche von freiwilligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Vereins (die in erster Linie den betreuten alten Menschen gelten!) haben die "Freunde alter Menschen" einen stets aktuellen Überblick über die Pflege- und Betreuungspraxis in den Wohngemeinschaften und das entsprechende Wohlbefinden der dort lebenden alten Menschen. Sie verstehen sich dabei ausdrücklich nicht als "Kontrollbehörde", sondern als partnerschaftliches Frühwarnsystem, das eventuell auftretende Mängel in Pflege und Betreuung an alle beteiligten Akteure weiter vermittelt und für deren Beseitigung sorgt. In der bisherigen Praxis waren dies vor allem sog. Kleinigkeiten, wie z.B. die immer noch manchmal gebräuchliche Formulierung des Pflegepersonals :" wollen wir nicht ...." oder das unbedachte "Duzen" der WG-Bewohner. Wir bringen solche Beobachtungen in die Mitarbeiterbesprechungen ein und erreichen dort (fast) immer eine positive Resonanz beim beteiligten Pflegepersonal, dessen Einsatz wir immer wertschätzen.

Kosten

Es lassen sich natürlich nur Durchschnittswerte angeben, da es ja bei Pflege-Wohngemeinschaften keinen Tagessatz gibt, sondern die Bewohner als Mieter einer Wohnung Ausgaben für Wohnung, Energie Telefon und Wirtschaftsbedarf haben (ungefähr 500,-Euro, je nach Größe und Ausstattung der Wohnung). Dazu kommen die Kosten für pflegerische Versorgung, die - bei ausschließlichem Einsatz von professionellem Personal - bei einem WG-Bewohner mit der Pflegestufe II ungefähr  2.300,-Euro ausmachen. Dieser Betrag orientiert sich immer - wie in der "ganz normalen" ambulanten Pflege auch am tatsächlichen Pflegebedarf des entsprechenden alten Menschen. Da die Erstattungen der Pflegeversicherung dafür nicht ausreichen, bleibt also stets der Bewohner selbst bzw. der Sozialhilfeträger (über §§ 68/69 BSHG) in der Pflicht. Bei Gesamtkosten von ca. 3.000,- Euro bieten Wohngemeinschaften also nicht unbedingt einen "Dumping-Preis". Die Betreuungsqualität, die Personaldichte und nicht zuletzt die rehabilitativen Möglichkeiten des WG-Konzepts rechtfertigen Preis m.E. aber allemal. Kommen neben den professionellen Kräften noch Angehörige zum Diensteinsatz, lassen sich die Kosten einer Pflege-Wohngemeinschaft durchaus unter das Niveau eines stationären Pflegeplatzes senken. Darüber hinaus erzielen die von den "Freunden alter Menschen" organisierten Wohngemeinschaften (wie viele andere auch!) Effekte, die unter ethisch-fachpflegerischen und volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten beachtlich sind.

Die Effekte der ambulant betreuten Wohngemeinschaften für Demenzkranke auf Bewohner, Mitarbeiter und Solidargemeinschaft.

  1. Vermeidung von Heimunterbringungen, die meist dem Krankheitsbild nicht angemessen sind.
  2. Prävention durch optimalen Erhalt alltagsweltlicher Kompetenzen der dementiell erkrankten älteren Menschen. Das Leben in der betreuten Wohngemeinschaft erlaubt und fördert die Beteiligung an allen Verrichtungen des Alltags (Einkaufen, Putzen, Bügeln, Haustiere versorgen, Essenszubereitung etc.). Dies beinhaltet nicht nur den Erhalt motorischer und kognitiver Ressourcen, sondern vermeidet zudem Tendenzen zum Rückzug, Apathie und Depression. Auch eventuell auftretende Angstzustände der Betreuten können in dem familiären Rahmen - wenn nicht vermieden - optimal aufgefangen werden.
  3. Vermeidung von Psychopharmaka-Gaben. Hier soll nicht die Verordnung von Psychopharmaka pauschal verteufelt werden, doch die Erfahrungen aller bislang arbeitenden Wohngemeinschaften zeigen, daß der Verzicht auf "dämpfende" Medikation nicht nur zu größerer Vitalität, offensichtlich besserem Wohlbefinden und nachlassender Inkontinenz führt, sondern auch "Begleitsymptome" von regelmäßiger Sedierung (z.B. Neigung zu Stürzen, Druckstellen durch lange Liegezeiten, zu geringe Flüssigkeitsaufnahme) deutlich zurückgehen. Dementsprechend können alle Wohngemeinschaften auf eine geringe Zahl von Krankenhausaufenthalten der betreuten Demenzkranken verweisen.
  4. Vermeidung von "Burn-out"-Symptomen beim eingesetzten Pflegepersonal. Eine der erstaunlichsten Beobachtungen in den Wohngemeinschaften ist der geringe Krankenstand der dort tätigen Pflegekräfte. Im Vergleich zum stationären Pflegebereich, aber auch zur "normalen" ambulanten Pflege ist die Arbeitszufriedenheit der MitarbeiterInnen in den Wohngemeinschaften sehr hoch. Diese Tatsache und die (empfehlenswerte) Beschränkung der Wochenarbeitszeit auf dreißig Stunden führen dazu, daß die Pflegekräfte in den "Demenz-WG´s" deutlich weniger krank werden und es zudem keine erkennbaren Tendenzen zur Aufgabe des Pflegeberufs gibt, wie in anderen Bereichen der Altenpflege häufig üblich. Wenn von "Gesundheitszielen" die Rede ist, sollte auch diese Tatsache den entsprechenden Stellenwert erhalten!
  5. Vermeidung von Überforderung der pflegenden Angehörigen. Wie schon oben erwähnt, führt die Abneigung der pflegenden Angehörigen, ihre(n) Erkrankte(n) in ein Pflegeheim zu geben in aller Regel zu einer Überforderung der Pflegepersonen. Eine Beteiligung am Pflegeprozeß "in Maßen" kann durch eine betreute Wohngemeinschaft gewährleistet werden. Pflegenden Angehörigen sollte daher die Möglichkeit gegeben werden, sich in den "Dienstplan" zu integrieren, soweit sie es können und wollen. Neben dem Erhalt der Pflegebereitschaft und der eigenen Gesundheit kann dies auch zu einer Reduzierung der pflegebedingten Kosten durch den verminderten Einsatz von Professionellen führen.

Fazit:

Ambulant betreute Wohngemeinschaften sind im Rahmen gängiger sozial- und ordnungsrechtlicher Regelungen zu bewerkstelligen, wenn sie sich konsequent als komplementär zum ambulanten Versorgungssystem verstehen. Sie werden aber auf lange Sicht nur eine Überlebenschance haben, wenn sie als Initiative von Angehörigen und gesetzlichen Betreuern und deren Organisationen gestartet werden und Pflegeanbieter entsprechend ausschließlich die Rolle des Dienstleisters repräsentieren. In dieser Weise stellen Pflege-Wohngemeinschaften einen echten Paradigmenwechsel dar, der da lautet: Weg von einem trägergesteuerten und hin zu einem nutzergesteuerten Versorgungssystem. Wir sollten diesen Weg mitgehen, wenn wir es ernst meinen mit der Kundenorientierung.

 

Autor: Klaus W. Pawletko  
       - Geschäftsführer
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