Fachtagung Qualitätssicherung in ambulant betreuten Wohngemeinschaften am 12. Februar in KasselUnter dem Motto "Ambulant betreute Wohngemeinschaften - Qualitätssicherung zwischen Selbstbestimmung und staatlicher Kontrolle" veranstaltet das Bundesmodellprojekt am 12. Februar seine Abschlusstagung. »mehrLeitfaden für AngehörigeDie Behörde für Soziales, Familie,Gesundheit und Verbraucherschutz hat in Zusammenarbeit mit der Alzheimer Gesellschaft Hamburg e.V. einen Leitfaden für Angehörige von Menschen mit Demenz, die sich für das Leben in einer Wohngemeinschaft interessieren, veröffentlicht. »mehrModellprojekt: Qualitätssicherung in ambulant betreuten Wohngemeinschaften für Menschen (nicht nur) mit DemenzAmbulant betreute Wohngemeinschaften für Menschen (nicht nur) mit Demenz etablieren sich bundesweit als eine Alternative zum Pflegeheim. Dabei zeigen sich jedoch enorme (Qualitäts-)Unterschiede, was Konzeption/Konstruktion und Alltagspraxis anbelangt. »mehrTagespauschalen für demenzkranke WG-Bewohner in Berlin eingeführtAb dem 1.9.2005 gelten in Berlin für die Bewohner ambulant betreuter Demenz-WG's Tagespauschalen. Sie ersetzen die Abrechnung nach den Modulen/Leistungskomplexen Nr. 1 bis 16 und werden den Anbietern ambulanter Pflegeleistungen mehrheitlich begrüßt ... »mehr
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Ambulant betreute Wohngemeinschaften
Informationen für Angehörige und gesetzliche Betreuer von demenzkranken älteren Menschen
Adäquate Wohnformen für dementiell erkrankte alte Menschen zu finden ist so schwierig wie die sprichwörtliche Nadel im Heuhaufen.
Angesichts von über 40.000 Demenzkranken allein in Berlin erscheint die Entwicklung und Etablierung von angemessenen Wohn- und Betreuungsformen für diese Menschen allerdings dringend geboten.
Seit geraumer Zeit weisen Experten immer wieder auf die Nützlichkeit kleinräumiger Wohn- und Betreuungsformen für dementiell erkrankte alte Menschen hin; dem gegenüber stehen aber auch heute noch fast ausschließlich Pflegeplätze in "traditionell" großen Einrichtungen für diesen Patientenkreis zur Verfügung.
Für Berlin bedeutet dies, daß 36% aller Demenzkranken in "ganz normalen" Alten- und Pflegeheimen leben, lediglich 4% in psychiatrischen Einrichtungen (Quelle: Freter, Berliner Alzheimer Gesellschaft).
Das Gros der Demenzkranken wird also nach wie vor von ihren Angehörigen zu Hause versorgt. Und dies in der Regel sieben Tage die Woche, rund um die Uhr und über viele Jahre hinweg. Hier ist dringend Entlastung geboten, denn viele dieser pflegenden Angehörigen schrecken angesichts des vorhandenen Angebots davor zurück, ihre erkrankten Anverwandten in die Obhut eines traditionellen Pflegeheimes zu geben.
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Angehörige und Freiwillige sind gern gesehen und haben Spaß an der aktiven Beteiligung
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Eine Wohngemeinschaft als Alternative !?
Das "Normalisierungsprinzip" unserer Sozialgesetzgebung zielt darauf ab, alten, kranken und behinderten Menschen ein Dasein zu ermöglichen, das dem der durchschnittlichen Bevölkerung weitgehend ähnlich ist. Der Gesetzgeber hat mit seinem Prinzip "ambulant vor stationär" in seinen Leistungsgesetzen ein deutliches Signal in diese Richtung gesetzt.
Um die Normalität als Prinzip zu unterstreichen, haben die Beteiligten mit der Wohngemeinschaft für Demenzkranke ein (übertragbares!) Modell ins Leben gerufen, das ausdrücklich kein "Mini-Heim" ist. Dazu bedarf es einiger wichtiger Voraussetzungen:
Voraussetzung Nr. 1: Eigener Haushalt
Die BewohnerInnen der WG sind eigenständige Mieter und können (prinzipiell) alle erforderlichen Haushaltsarbeiten durchführen (Kochen, Waschen, Putzen).
Voraussetzung Nr. 2: Wahlfreiheit
Vermieter und Pflegeanbieter sind nicht identisch! Die BewohnerInnen einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft bzw. deren gesetzliche Betreuer können wählen:
- von wem sie gepflegt/betreut werden wollen
- wie sie sich Pflege und Betreuung wünschen
- wie sie ihren Tagesablauf gestalten (aufstehen und Zu-Bett-Gehen wie gewollt und gewohnt)
Wohngemeinschaften für ältere Menschen mit Demenz haben mittllerweile Einzug in den sozialpflegerischen Alltag in Deutschland gehalten. Vor allem die schwierige Rechtskonstruktion solcher Wohngruppen als "Nicht-Einrichtungen" im Sinne des Heimgesetzes macht ihre Etablierung vielerorts aber immer noch sehr schwierig und aufwendig. Es besteht die Hoffnung, dass die neuen Landesheimgesetze hier mehr Klarheit bezüglich der Abgrenzung zu stationären EInrichtungen schaffen.
Besonders die strikte Trennung zwischen Wohnungsgeber (Vermieter) und Pflegeanbieter (ambulante Pflegedienste) erwies sich in der Vergangenheit häufig als problematisch, da Wohnungsbaugesellschaften meist nicht bereit waren, Wohnungen an verschiedene alte Menschen zu vermieten (erhöhter Verwaltungsaufwand).
Als weitere Hürde erwies sich der enorme Organisationsaufwand, der nötig ist, eine ambulant betreute Wohngemeinschaft ins Leben zu rufen und zu erhalten.
Diese Lücke füllen die "Freunde alter Menschen" seit über 10 Jahren erfolgreich aus. Ihre Rolle dabei umfaßt drei wesentliche Aspekte in der Konstruktion dieser "Demenz-WGs".
- Die Rolle als Generalmieter einer geeigneten großen Wohnung. Der Vorteil: Die Wohnungsunternehmen haben nur einen Ansprechpartner, der den gesamten Mietzins entrichtet. Die "Freunde alter Menschen" wiederum vergeben Einzelmietverträge an die interessierten alten Menschen (bzw. deren Betreuer/Angehörige), die den privat genutzten Raum und die anteilige Gemeinschaftsfläche umfassen.
- Die Rolle als Organisator und Vermittler zwischen den alten Menschen, ihren Betreuern/Angehörigen und den beteiligten Pflegediensten. Hierbei ist der Status des Vereins als neutrale und nicht von wirtschaftlichen Interessen geleitete Instanz von zentraler Bedeutung für die Anerkennung durch alle Seiten.
- Die Rolle als Anwalt der alten Menschen und Kontrollinstanz.
Durch regelmäßige Besuche von freiwilligen MitarbeiterInnen des Vereins (die in erster Linie den betreuten alten Menschen gelten!) haben die "Freunde alter Menschen" einen stets aktuellen Überblick über die Pflege- und Betreuungspraxis in den Wohngemeinschaften und das entsprechende Wohlbefinden der dort lebenden alten Menschen. Wir verstehen uns dabei ausdrücklich nicht als "Kontrollbehörde", sondern als partnerschaftliches Frühwarnsystem, das eventuell auftretende Mängel in Pflege und Betreuung an alle beteiligten Akteure weiter vermittelt und für deren Beseitigung sorgt.
Natürlich gehören auch entsprechend qualifizierte Mitarbeiter dazu, die einen liebevollen und kompetenten Umgang mit den verwirrten alten Menschen pflegen können. Diese bereitzustellen ist die Aufgabe der beteiligten ambulanten Pflegedienste.
Die bislang gemachten Erfahrungen mit dieser Wohn- und Pflegeform bestärken uns in dem Willen und der Bereitschaft, auch in Zukunft nach Kräften derartige Projekte voranzutreiben und noch möglichst viele dieser Wohngemeinschaften entstehen zu lassen, die mittlerweile in Fachkreisen, bei Angehörigen und gesetzlichen Betreuern einen ausgezeichneten Ruf genießen.
Die wesentlichste Triebfeder unseres Engagements ist dabei das ganz offensichtliche Wohlbefinden der verwirrten alten Menschen, die in diesen Wohngemeinschaften leben. Zu sehen, wie ein lebenswertes und heiteres Leben auch und trotz einer demenziellen Erkrankung möglich ist, bestärkt uns immer wieder neu, dieses Engagement fortzusetzen.
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Haustiere? -- gern gesehen und kein Problem!
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Finanzierungskonzept:
Im Gegensatz zu einer Unterbringung im Heim, geschieht die Finanzierung der Pflege und Betreuung in den "Demenz-WGs" analog gängiger sozialrechtlicher Regelungen für die ambulante Pflege. Die Bewohner der Wohngemeinschaft führen einen eigenen Haushalt (sozialrechtlich und z.T. auch de facto). Sie sind Mieter eines Zimmers und eines Anteils an den Gemeinschaftsflächen. Entsprechend haben Sie Wahlfreiheit bezüglich des Pflegeanbieters.
Die Erstattung der Pflegekosten geschieht über die Beiträge der Pflegeversicherung und ergänzender Leistungen entweder des Bewohners selbst (bei entsprechender Einkommens-/ Vermögenslage) oder den zuständigen Sozialhilfeträger nach SGB XII §§ 61ff.
Aus den bisherigen Wohngemeinschaften in Berlin lassen sich folgende Durchschnittswerte darstellen: (alle nachfolgend genannten Beträge sind ohne Gewähr und Stand März 2008. In anderen Bundesländern weichen die Kosten für Pflege und Betreuung zum Teil erheblich von diesen Zahlen ab! Besonders in den neuen Bundesländern ist die pflegerische Versorgung sehr viel preiswerter, allerdings von der Menge und der Qualifikation des eingesetzten Personals auch nicht vergleichbar.)
- "Kost und Logis":
Der Durchschnittsanteil für die Anmietung des Privatzimmers und des Anteils an den Gemeinschaftsflächen beträgt ca. € 200,-. bis €M 500,- Der individuelle Beitrag zum (gemeinsamen) Haushaltsgeld beträgt durchschnittlich € 200,- bis 300,-. Hinzu kommen Kosten für Energie, Telefon, kleine Anschaffungen oder Reparaturen in Höhe von insgesamt ca. € 50,-. Gesamtkosten für den "Wohn-Anteil" betragen also rund 500,- bis 600,- €.
- Pflege/Betreuung:
Der tatsächliche Pflegebedarf laut Pflegeplan verursacht bei den bisherigen WG-Bewohnern aufgerundet Kosten zwischen 2.000,- und DM 3.000,- Euro. Es wohnen überwiegend alte Menschen mit den Pflegestufen II oder III in den Wohngemeinschaften.
Bezogen auf den "Einzelfall" läßt sich also (am Beispiel alte Bundesländer)folgende
Musterrechnung für die pflegerische Versorgung aufmachen:
| Pflegestufe |
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II
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III
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| Pflegekosten insgesamt: |
€ |
2300,-
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2.800,-
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abzüglich Erstattung Pflegeversicherung (Sachleistung)
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€ |
921,-(ab Juli 2008: 980,-)
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1.470,-(ab Juli 2008)
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| Restbetrag privat/Sozialhilfeträger |
€ |
1.320,-(ab Juli 2008)
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1.330,-(ab Juli 2008)
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- Gesamtkosten:
Es entstehen somit Gesamtkosten in Höhe von ca. DM 5.500 bis ca. DM 6.300,-. Gemessen an den Kosten eines durchschnittlichen Platzes in einem Pflegeheim also durchaus kein "Dumping-Preis". Wir halten allerdings den direkten Vergleich mit "normalen" Pflegeheimen nicht für angemessen, da Betreuungsdichte, Tagesabläufe, fachpflegerische Kompetenz und rehabilitative Möglichkeiten des WG-Konzepts nicht mit den pflegerischen Möglichkeiten und Realitäten eines Pflegeheims zu vergleichen sind. (Zum Vergleich: In den Wohngemeinschaften sind tagsüber [bis 21.30 Uhr] immer mindestens zwei Mitarbeiter anwesend; in der Nacht eine Pflegekraft - für sechs bis acht Bewohner/innen wohlgemerkt!)
- Investitionskosten:
Die Investitionskosten sind gering oder bzw. es fallen keine an. Auch diese Tatsache verbietet einen Vergleich mit stationären Einrichtungen - oder macht ihn besonders interessant, was den Kostenvergleich anbelangt. Die bisherigen Wohngemeinschaften sind in "ganz normalen" Wohnungen angesiedelt, die allerdings einige Mindeststandards aufweisen müssen:
- Einzelzimmer für jeden Bewohner/jede Bewohnerin
- mindestens zwei Badezimmer (davon eines mit Dusche)
- Großes gemeinsames Wohnzimmer
- Eine direkt an das Wohnzimmer angrenzende Küche, die Ein- und Ausblicke erlaubt
- Keine Schwellen innerhalb der Wohnung
- "Ganz normale" Wohnumgebung (Einkaufsmöglichkeiten, Nachbarn etc.)
Notwendige technische Hilfen (Haltegriffe, Badewannenlifter) werden über individuelle Verordnungen durch die Pflegekasse finanziert. Durch die Synergieeffekte profitieren bis zu sechs Menschen von einer Hilfsmittelverordnung.
Die bisherigen Erfahrungen zeigen, daß auch jenseits von DIN-Normen eine funktionale Beschaffenheit der Wohnumgebung herzustellen ist, mit der sowohl die Bewohner/innen als auch die Pflegekräfte gut zurecht kommen.
Die Ausstattung der Räume übernehmen die Bewohner bzw. deren Angehörige/gesetzliche Betreuer. Durch das Leben mit vertrauten Möbeln verliert die neue Umgebung dann auch schnell das Ungewohnte.
Autor: Klaus W. Pawletko
- Geschäftsführer -
© Freunde alter Menschen e.V.
les petits frères des Pauvres
Hornstrasse 21
D-10963 Berlin
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